Verträge unterschreiben
Der Bundespräsident hat noch andere wichtige Dinge zu tun. Im Namen der Bundesregierung unterschreibt er zum Beispiel Verträge mit anderen Staaten. In so einem Vertrag vereinbaren zwei Länder bestimmte Dinge miteinander. Mit seiner Unterschrift gibt der Bundespräsident das Versprechen, dass Deutschland sich an diese Verträge halten wird.
Gesetze prüfen
Der Bundespräsident hat auch die Aufgabe, Gesetze zu prüfen. Wenn die Politiker im Bundestag und im Bundesrat ein neues Gesetz beschlossen haben, wird es dem Bundespräsidenten vorgelegt. Er muss es gründlich lesen und unterschreiben, wenn er denkt, dass die Politiker bei dem Gesetz alles richtig gemacht haben. Denn erst, wenn ein Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben wurde, ist es auch gültig.